Test-Medienmitteilung
Dies ist eine Test-Medienmitteilung im Zuge der technischen Aktualisierung von sev-online.ch.
«Für die staatliche Unterstützung des EWLV sprechen viele Argumente: niederschwelliger Zugang zum Schienengüterverkehr auch für eine kleinere Kundschaft, Klima- und Umwelt-schutz, sechsmal tieferer Energieverbrauch pro Tonnenkilometer auf der Schiene gegen-über dem Lastwagen, geringerer Flächenbedarf, Entlastung des Strassennetzes, kleineres Unfallrisiko, Beitrag zur Redundanz und Resilienz der Logistikketten und damit zur Versor-gungssicherheit», hält SEV-Gewerkschaftssekretär Philipp Hadorn fest. Deshalb begrüsst der SEV den Entscheid des Bundesrates. Ebenfalls begrüssenswert ist die Förderung der DAK. «Die DAK ist wichtig, um den Schienengüterverkehr zu modernisieren und effizienter zu machen.»
Eine längere Übergangszeit wäre besser
«Was uns am bundesrätlichen Entscheid vom 10. Januar erstaunt, ist, dass der EWLV nur während einer Übergangszeit von acht Jahren finanziert wird – mit nur 260 Mio. Franken in den ersten vier Jahren, statt den ursprünglich vorgeschlagenen 300 Mio.,» sagt Philipp Hadorn. «Der SEV fordert eine unbefristete Finanzierung, damit eine markante Verlage-rung des Binnengüterverkehrs auf die Schiene und die langfristige Sicherung des EWLV auch tatsächlich gelingt.» Die 2350 Vollzeitstellen bei SBB Cargo müssen erhalten blei-ben. Ausserdem sollen die Mitarbeitenden auf neue Technologien geschult werden, damit der Sicherheits- und Qualitätsstandard im Schienengüterverkehr hochgehalten werden kann. Würde die Förderung des Bundes wegfallen, droht neben einem massiven Stellen-abbau eine Rückverlagerung des Güterverkehrs auf die Strasse und somit ein Rückschritt bei den Klimaschutzzielen der Schweiz.
Bundeshilfen für Schienengüterverkehr und Rheinschifffahrt
Der Bundesrat beantragt dem Parlament folgende Bundesbeiträge:
- Der Bund unterstützt die Einführung der DAK (2026 bis 2032) einmalig mit 180 Mio. Franken.
- Der Bund unterstützt den EWLV während acht Jahren mit Beiträgen an den Betrieb und an Investitionen (vor allem zur Automatisierung der Nahzustellung und für IT-Systeme z. B. für die Buchung der Transporte). Dafür sind in den Jahren 2026–2029 260 Mio. geplant, also ca. 65 Mio. pro Jahr. Ziel des Bundesrats ist, dass der EWLV nach acht Jahren eigenwirtschaftlich funktioniert. Notfalls sind für weitere vier Jahre Beiträge möglich. Das von SBB Cargo zu erbringende Angebot, die Abgeltungen dafür und die Investitionen werden in einer Leistungsvereinbarung festgehalten.
- Der Bund zahlt jährlich 50 Mio. an Umschlags- und Verladebeiträgen (Pauschale pro Wagen) an Betreiber von Verladeanlagen (unbefristet).
- Der Bund beteiligt sich weiterhin an ungedeckten Kosten von Angeboten im Gütertransport, die von Kantonen bestellt werden, mit neu 10 statt 6 Mio. pro Jahr (2026 bis 2029).