«Es ist unbestritten, dass ein Fahrausweisentzug Berufsfahrerinnen und -fahrer deutlich härter trifft als Freizeitfahrer», schreibt Edith Graf-Litscher in der Begründung für ihre Motion. Denn sie riskieren, mit dem Fahrausweisentzug ihre Stelle zu verlieren, auch wenn dieser aufgrund eines privaten Vergehens verhängt wurde. Wie Graf-Litscher schreibt, «kommt dies einer doppelten Strafe gleich». Dieser Meinung ist auch der SEV, der als Verkehrsgewerkschaft zahlreiche Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer organisiert und sich für deren Interessen einsetzt.
Seit der Revision des SVG im Jahr 2005 werden Fahrausweisentzüge vor allem anhand der Schwere der Gefährdung verhängt. Dem persönlichen Verschulden kommt deutlich weniger Gewicht zu. «Mindestens bei leichtem Verschulden eines Berufsfahrers oder einer Berufsfahrerin sollte die zuständige Behörde zwischen den Fahrzeugkategorien, für die er oder sie befugt ist, differenzieren können und entsprechend unterschiedliche Entzugsdauern verhängen können», findet Graf-Litscher. Eine solche Differenzierung ist zwar in der VZV vorgesehen, allerdings nur unter Berücksichtigung der Gefährdung und nicht des Verschuldens.
In ihrer Motion «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen» fordert SEV-Gewerkschaftssekretärin Edith Graf-Litscher deshalb, dass das Strassenverkehrsgesetz und die Verkehrszulassungsverordnung so angepasst werden, dass die zuständige Behörde bei Fahrausweisentzügen die Möglichkeit hat, bei Berufsfahrer/-innen die Sanktionen auf privater und beruflicher Ebene markanter zu differenzieren und das persönliche Verschulden wie im Strafrecht zu gewichten ist. Die Motion wurde heute Dienstag, 13. Juni, im Nationalrat eingereicht.
Weitere Auskünfte:
Edith Graf-Litscher, Gewerkschaftssekretärin SEV: 079 347 08 93
Barbara Spalinger, Vizepräsidentin SEV: 079 642 82 64