Rechtsfristen laufen trotz Ferien (ab)
Wer im öffentlichen Verkehr tätig ist, zum Beispiel als Busfahrerin oder Busfahrer, oder auch sonst frühmorgens zur Arbeit fährt, um seinen Dienst anzutreten, ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Verstösse gegen das Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG) zu begehen. Darum gilt für sie besonders, dass bei der Abreise in die Ferien die Rechtsfristen im Auge zu behalten sind.