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Aktuell / SEV Zeitung

Link zum Recht: Pensionskasse nach der Kündigung?

Die Unterstellung unter eine Pensionskasse läuft über den Arbeitsvertrag. Wer keinen Arbeitsvertrag hat, hat entsprechend auch keine Pensionskasse – und gerade bei einer Kündigung nahe am Pensionsalter dann auch keine Pensionskassenrente. Soweit die ungeschminkte Tatsache.

© Arek Socha / Pixabay
© Arek Socha / Pixabay
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