Link zum Recht: Pensionskasse nach der Kündigung?
Die Unterstellung unter eine Pensionskasse läuft über den Arbeitsvertrag. Wer keinen Arbeitsvertrag hat, hat entsprechend auch keine Pensionskasse – und gerade bei einer Kündigung nahe am Pensionsalter dann auch keine Pensionskassenrente. Soweit die ungeschminkte Tatsache.