Wohnhaft in Deutschland – gekündigt in der Schweiz
Wer in Deutschland wohnt, aber in der Schweiz arbeitet, gehört zur Gruppe der sogenannten Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Wird ein solches Arbeitsverhältnis aufgelöst, stehen Betroffene plötzlich zwischen zwei Sozialsystemen – dem der Schweiz und jenem ihres Wohnsitzlandes. Für diese Situation gelten besondere Regeln, die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU sowie in der EU-Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der sozialen Sicherheit festgelegt sind.