Recht auf Information und Anhörung
Der Arbeitgeber hat in den Arbeitsverhältnissen eine zentrale Pflicht gegenüber dem Personal: Er muss die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zumindest zu Fragen des Gesundheitsschutzes, der Organisation der Arbeitszeit, der Ausgestaltung der Dienstpläne sowie der Bestimmungen zur Nachtarbeit konsultieren. Wo ein GAV oder ein Personalreglement bestehen, kann das Recht auf Information und Mitwirkung deutlich erweitert sein.