de fr it
Link zum Recht Aktuell / SEV Zeitung

Rückzahlung der Ausbildungskosten

Jan möchte weiterkommen in seinem Beruf. Sein Antrag auf eine dreijährige Ausbildung an der Fachhochschule wurde ihm von der Arbeitgeberin gestattet. Die Ausbildungskosten übernimmt die Arbeitgeberin, aber mit der Auflage, dass Jan sich nach Abschluss der Ausbildung für weitere drei Jahre für die Arbeitgeberin verpflichtet, ansonsten müsste er die Ausbildungskosten rückerstatten. Alles rechtens?

Mitglied werden