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Link zum Recht Aktuell / SEV Zeitung

Die Freistellung im AZG

Kai arbeitet als Rangierer und wird im Rahmen einer Untersuchung zeitweise freigestellt. Die Untersuchung hat für ihn glücklicherweise keine disziplinarischen Auswirkungen. Quasi zufällig erfährt er jedoch vom Vorgesetzten, dass sein positives Zeitguthaben mit den freigestellten Tagen kompensiert wird. Zurecht?

© Gerd Altmann / Pixabay
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