Im Rahmen des Pakets mit der EU hat der Bundesrat eine Öffnung des internationalen Schienenpersonenfernverkehrs ausgehandelt. In den Rahmenbedingungen wird festgelegt, dass europäische Bahnen, die internationale Verbindungen in die Schweiz anbieten, auf dem Schweizer Schienennetz schweizerische Sozialstandards einhalten müssen. Das ist grundsätzlich positiv zu bewerten, und damit sind die Forderungen des SEV im Grundsatz berücksichtigt. Das BAV ist nun dabei, eine entsprechende Weisung zu erarbeiten. Der SEV begrüsst, dass er in diesen Prozess einbezogen wird. Mit viel Engagement und dem Willen, eine sinnvolle Einigung zu erzielen, beteiligt er sich an den Verhandlungen.
Der SEV erwartet aber, dass die Inhalte und Zwecke einer solchen Weisung eine hohe rechtliche Verbindlichkeit haben. Er geht davon aus, dass eine blosse Weisung allein nicht genügt. Damit europäische Bahnunternehmen die Schweizer Sozialstandards einhalten und damit es nicht zur Gefahr von Lohndumping und einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen kommt, fordert der SEV einen klaren gesetzlichen Rahmen. Der SEV wird sich bei einer entsprechenden Vernehmlassung kritisch einbringen.