Die Wiederaufnahme des Ticketverkaufs erfolgt in der Kompetenz und Verantwortung der Transportunternehmen (TU), wie die Systemführerin Postauto mitteilt. Sie hängt auch davon ab, ob die TU das Schutzkonzept beim Ticketverkauf umsetzen können. Hier setzt auch der SEV an: Der Ticketverkauf im Fahrzeug kann erfolgen, wenn dem Busfahrer oder der Busfahrerin angemessener Schutz geboten wird, beispielsweise mit einer Plexiglas-Scheibe, welche die Fahrerkabine abtrennt, genügend Handdesinfektionsmittel und bei Bedarf Handschuhen.
Kann das Personal nicht ausreichend geschützt werden, darf kein Ticketverkauf beim Fahrpersonal stattfinden!
Der SEV setzt sich ein für den Schutz seiner Mitglieder. Wenn die Fahrerkabine im Bus nicht hinreichend geschützt ist, soll ausserdem die vorderste Sitzreihe für Fahrgäste auch weiterhin gesperrt bleiben.
Der SEV appelliert an die Reisenden, sich und andere zu schützen und die Massnahmen des Bundes gegen die Ausbreitung des Coronavirus’ zu befolgen.
Weitere Informationen:
Christian Fankhauser, Vizepräsident SEV, +41 79 742 96 32