«Diese Entscheidung ist sehr wichtig für die Busfahrerinnen und Busfahrer», betont Christian Fankhauser, Vizepräsident des SEV. Die Busfahrer/innen hatten sich mobilisiert und vor zweieinhalb Jahren eine Petition mit rund 4500 Unterschriften beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eingereicht.
Die Motion fordert, beim Fahrausweisentzug von Berufsfahrer/innen die Sanktionen auf privater und beruflicher Ebene klarer zu differenzieren. Es steht viel auf dem Spiel, denn wenn Berufsfahrer/innen für ein privates Vergehen mit einem Fahrausweisentzug bestraft werden, besteht für sie die reale Gefahr, dass sie dadurch ihre Stelle verlieren – vor allem in kleinen Unternehmen, welche nicht gross genug sind, um andere Aufgaben anzubieten.
Kritische Stimmen befürchten, dass eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes zu milderen Strafen für schwere Vergehen führen könnte. Doch das ist nicht das Ziel. «Es geht keinesfalls darum, Raser oder Personen, die alkoholisiert fahren, zu schützen. Sondern es geht vor allem darum, die doppelte Strafe für Busfahrer/innen bei leichten Vergehen zu vermeiden – wenn beispielsweise der Vortritt nicht klar war», führt Christian Fankhauser aus.
Weitere Auskünfte:
Christian Fankhauser, Vizepräsident SEV, 079 742 96 32