Mit einem Einstiegslohn von 58 300 Franken für Busfahrerinnen und Busfahrer hat das BAV einen Minimalstandard festgelegt, den der SEV, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals, begrüsst. «Damit orientiert sich das BAV erfreulicherweise an den Löhnen, die wir in den letzten Jahren mit den Busunternehmen vereinbart haben», stellt SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger fest.
Sie betont weiter, dass die Elemente, die das BAV definiert (neben dem Lohn auch die Lohnfortzahlung bei Krankheit), nicht ausreichen, um branchenübliche Anstellungsbedingungen zu definieren: «Dazu gehören unter anderem auch transparente Lohnsysteme, Zulagen und Feriendauer.» Die in den Firmenverträgen vereinbarten Ferien liegen praktisch überall über den gesetzlichen Vorgaben.
Der SEV wird sich weiterhin für die Anstellungsbedingungen seiner Mitglieder in der Busbranche einsetzen. «Wir werden darauf achten, dass die Vereinbarungen unserer Gesamtarbeitsverträge auch in Zukunft als Mass der branchenüblichen Anstellungsbedingungen gelten», erklärt Barbara Spalinger.
Branchenübliche Anstellungsbedingungen sind eine Voraussetzung, um in der Schweiz öffentlichen Verkehr durchführen zu können. Eine Definition ist deshalb nicht nur für die Buschauffeure nötig, sondern für alle Bereiche des öffentlichen Verkehrs, ganz besonders für den unter starkem Konkurrenzdruck leidenden Schienengüterverkehr.