Barbara Spalinger*: Im Rahmen der Lohnmassnahmen 2021 hat der SEV eine Verlängerung des GAV SBB Cargo 2019 bis Ende 2023 erreicht, also um 20 Monate über die ursprüngliche Laufzeit hinaus. Leider war es nicht möglich, die gleiche GAV-Verlängerung wie bei der SBB zu erhalten, weil die finanzielle Situation der Güterbahn sehr angespannt ist: Sie ist dem liberalisierten Markt ausgesetzt und leidet wegen des wirtschaftlichen Abschwungs infolge der Corona-Pandemie seit Herbst 2020 unter einem Verkehrsrückgang.
Wir gaben der Sicherheit, die der GAV bietet, den Vorrang, nicht zuletzt wegen dem darin enthaltenen Contrat social: SBB Cargo darf Personen, die seit mindestens vier Jahren einen befristeten Arbeitsvertrag haben, nicht aus wirtschaftlichen Gründen entlassen.
Als Gegenleistung für die GAV-Verlängerung akzeptierten wir für dieses Jahr eine Reduktion der Lohnsumme für die Lohnaufstiege, die Streichung der Zusatzeinheiten für einen schnelleren Aufstieg der Mitarbeitenden in den ersten zwei Dritteln des Lohnbandes sowie die Streichung der einmaligen Leistungsanteile (ELA) bei Gesamtergebnis A oder B in der Personalbeurteilung.
Wir erwirkten eine ausserordentliche Einmalprämie für dem GAV unterstellte Mitarbeitende, die mindestens seit dem 1. Juli 2020 ununterbrochen bei SBB Cargo arbeiteten und am 31. Mai 2021 noch unter Vertrag stehen: 200 Franken für Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von 50 % oder mehr und 100 Franken für solche mit einem Beschäftigungsgrad von bis zu 49 %.
Wir sind überzeugt, dass diese Vereinbarung gut ist und dem Mandat der Delegierten der GAV-Konferenz SBB Cargo des SEV entspricht.
*Barbara Spalinger ist SEV-Vizepräsidentin und für die SBB und SBB Cargo zuständig.
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